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Sportbetrieb ab 15. Januar 2022 im Kreis Pinneberg

Die schleswig-holsteinische Landesregierung hat am Samstag, dem 14.01.2022, die Corona-Bekämpfungsverordnung an die neue, bundesweit geltende Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung angepasst. 

Die Übersicht zeigt, wie diese Regeln für den Sport anzuwenden sind.

Übersicht 2Gplus Regel

 

Eine weitere Übersicht zeigt, wie sich Personen zu verhalten haben, wenn sich Symptome einer COVID-19_Infektion zeigen.

Quarantäne Schaubild

Die vollständige aktuelle Landesverordnung kann unter folgendem Link heruntergeladen werden: 
Landesverordnung und Erlasse zum Umgang mit SARS-CoV-2

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