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Sportbetrieb ab 28. April 2021 im Kreis Pinneberg

Am 24.04.2021 wurde an mehr als drei aufeinanderfolgenden Tagen der Sieben Tage Inzidenz-Wert von 100 überschritten. Damit gilt ab Mittwoch, den 28. April 2021 die Corona-Notbremse. 

Eine Sportausübung ist daher nur noch unter diesen Konstellationen möglich:

  • allein,
  • gemeinsam mit im selben Haushalt lebenden Personen,
  • mit einer weiteren Person, die nicht dem eigenen Haushalt angehört.

Zulässig sind auch Kindersportgruppen, wenn sie draußen kontaktlos in Gruppen von maximal fünf Kindern trainieren. Trainer müssen ggf. vorher einen Test machen.

Dies gilt für sämtliche Sportarten.

Von 22 Uhr bis Mitternacht ist die Sportausübung draußen nur allein zulässig. Zwischen Mitternacht und 5 Uhr morgens ist sportliche Betätigung außerhalb der Wohnung aufgrund der Ausgangssperre untersagt.

Sportanlagen können, soweit sie zur Nutzung geöffnet sind, auch beim Überschreiten der 100er-Inzidenz in den oben genannten Personenkonstellationen (allein, mit eigenem Hausstand oder zu zweit) genutzt werden; Fitnessstudios sind aufgrund der gesonderten Anordnung in § 28b Abs. 1 Nr. 3 IfSG zu schließen.

Hier findet ihr die Links zur Information des Kreises Pinneberg zum Corona-Virus und zu den FAQs des Landes-S-H zum Sport.

2021_04_27_KSV_Corona_Update

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