Sportbetrieb ab 31. Mai 2021 im Kreis Pinneberg |
Dank der in Schleswig-Holstein stark gesunkenen Inzidenzwerte hat die Landesregierung die Beschränkungen der Corona-Verordnung sehr stark zurückgenommen, so dass wir fast wieder von einer 'normalen' Nutzung unserer Bogensportanlage sprechen können. Die wichtigsten Bestimmungen zur aktuellen Corona-Landesverordnung (unseren Sport betreffend) auszugsweise nachstehend im Überblick:
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Am 29.05.2021 hat die Landesregierung weitere Öffnungsschritte für den organisierten Sport beschlossen. Diese gelten vom 31.05.2021 bis 13.06.2021.
Grundsätzlich gilt:
Sport im Außenbereich/outdoor
Obergrenze Teilnehmende:
Vollständig geimpft/genesen
Vollständig geimpfte Personen (seit der letzten erforderlichen Einzelimpfung sind mindestens 14 Tage vergangen) und genesene Personen werden bei festgelegten Gruppengrößen nicht mitgezählt. Entsprechende Immunisierungsnachweise sind vorzulegen.
Datenschutz
Sofern Teilnehmende einen Test bzw. eine Immunisierung (vollständige Impfung oder Genesung) nachweisen müssen, reicht zur Kontrolle die Inaugenscheinnahme des Nachweises aus. Das Anfertigen von Kopien, Notizen oder Fotos ist aus Datenschutzgründen nicht zulässig!
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Die vollständige aktuelle Landesverordnung zu Corona findet ihr hier. |
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